Terminsvertretung: Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherung?
Terminsvertretung: Wann zahlt die Rechtsschutzversicherung?
Viele Verfahren werden heute durch Rechtsschutzversicherungen finanziert. Bei einer Terminsvertretung ist dies jedoch nicht ganz selbstverständlich. Denn: In den Versicherungsbedingungen der einschlägigen Anbieter von Rechtsschutzversicherungen ist eine Übernahme der Kosten für eine Terminsvertretung in der Regel nicht vorgesehen. Es werden nur die Kosten eines Verkehrsanwalts übernommen oder Reisekosten in entsprechender Höhe. Voraussetzung ist meist, dass die Entfernung zum Prozessort mehr als 100 km Luftlinie beträgt.
Wie kann man gegenüber der Rechtsschutzversicherung argumentieren?
In der Regel übernehmen Rechtsschutzversicherer trotzdem auch die Kosten für den Terminsvertreter, wenn diese nicht höher sind, als die Kosten eines Verkehrsanwalts. In der Regel erhält der Verkehrsanwalt eine 1,0 Gebühr, während der Terminsvertreter nach Nr. 3401 VV eine 0,65-Verfahrensgebühr bekommt. Damit liegt die Gebühr des Terminsvertreters unter der eines Verkehrsanwalts - und es sollte kein Problem geben.
Auf jeden Fall zunächst bei der Rechtsschutzversicherung nachfragen
Trotzdem kann sich ein Blick in die Versicherungsbedingungen sowie die Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung lohnen. So lassen sich unangenehme Missverständnisse über die Kostentragung bei einer Terminsvertretung vermeiden.
Rechtsschutz: Einholen der Deckungszusage
Das Einholen der Rechtsschutzzusage beim Rechtsschutzversicherer wird als gesondertes Mandat behandelt, das dementsprechend auch gesondert zu vergüten ist. Beauftragt der Mandant seinen Anwalt mit dieser Anfrage, die der eigentlichen Fallberatung vorgelagert ist, werden die Kosten hierfür von der Rechtsschutzversicherung nicht übernommen. Klärt der Mandant diese Frage also vorab selbst, spart er das hierfür anfallende Honorar.
In der Praxis verhält es sich allerdings oftmals so, dass der mandatierte Anwalt die Anfrage bezüglich der Deckungszusage kostenfrei für Ihre Mandaten übernimmt. Es empfiehlt sich, diesen Punkt gleich zu Beginn des Mandatsverhältnisses im Erstberatungsgespräch anzusprechen.
Fazit
Die Kosten für eine Terminsvertretung können der Rechtsschutzversicherung in grundsätzlich Rechnung gestellt werden. Ein genauer Blick in die Versicherungsbedingungen bringt Klarheit. Der mandatierte Anwalt klärt diese Frage im Normalfall für seinen Mandanten.