Terminsvertreter - was ist das?
Ein Terminsvertreter kann einen Rechtsanwalt ganz erheblich entlasten. Viele Rechtsanwälte sind an ihrem örtlichen Gericht als Terminsvertreter für Kollegen tätig und erwirtschaften auf diese Weise zusätzliches Einkommen. Aber: Was genau macht nun ein Terminsvertreter und wie funktioniert eine solche Zusammenarbeit?
Können Sie als Rechtsanwalt einen Gerichtstermin aus irgendwelchen Gründen nicht wahrnehmen? Oder ist der Gerichtsort weit entfernt von Ihrem Kanzleisitz? In diesem Fall bietet es sich an, einen Terminsvertreter zu beauftragen. Dies ist ein prozessbevollmächtigter Rechtsanwalt, der Sie vor Ort beim Gerichtstermin vertritt und der die Interessen Ihrer Mandantschaft wahrnimmt. Natürlich ist es wichtig, damit einen zuverlässigen Kollegen zu betrauen, der vor Gericht im Sinne der mit Ihnen getroffenen Absprachen agiert und im jeweiligen Rechtsgebiet versiert ist. Früher war es mühsame Kleinarbeit, einen geeigneten Terminsvertreter zu finden. Heute helfen dabei spezialisierte Online-Portale wie fixthedate.de.
Wann brauche ich einen Terminsvertreter?
Ein Mandant wohnt beispielsweise in Stuttgart. Er möchte nun einen Geschäftspartner in Lübeck wegen nicht eingehaltener Lieferverpflichtungen verklagen. Dies muss er am Sitz des Beklagten tun. Beauftragt er gleich einen Anwalt in Lübeck, wird er diesen vermutlich zunächst nur telefonisch kennenlernen. Die Möglichkeit für ein persönliches Beratungsgespräch wird es oft nicht geben. Beauftragt der Mandant stattdessen seinen gewohnten und vertrauten Rechtsanwalt in Stuttgart, erhält er zwar die gewünschte persönliche Beratung. Kommt es jedoch zur Verhandlung, ist es für den Anwalt äußerst aufwendig, nach Lübeck zu reisen. Hinzu kommt: Er kennt die dortigen Richter und die Kollegen der Gegenseite nicht. Diese hat dann gewissermaßen ein "Heimspiel". Die Lösung: Der Anwalt beauftragt einen Terminsvertreter vor Ort, der für ihn den Termin wahrnimmt und vor Gericht auftritt.
Wahrnehmung eines fremden Termins - wie funktioniert das?
Ein Terminsvertreter erhält vor der Verhandlung die Handakte des Verfahrens vom eigentlichen Prozessbeauftragten und muss diese dann genau lesen und prüfen. So sind zum Beispiel die Vollständigkeit der Schriftsätze mit relevanten Beweisangeboten und die Nachvollziehbarkeit der rechtlichen Argumentation zu überprüfen. Finden sich Lücken, ist es hilfreich, diese vor der Verhandlung mit dem eigentlichen Prozessbeauftragten zu besprechen. Der Terminsvertreter muss sich neu in den Fall einarbeiten. Er hat oft einen anderen Blickwinkel und kann daher auch Lücken in der Argumentation finden, die vielleicht bisher nicht aufgefallen sind - durchaus ein Vorteil für den Mandanten.
Worin unterscheiden sich Terminsvertreter und Verkehrsanwalt?
Als Verkehrsanwalt oder Korrespondenanzanwalt bezeichnet man einen Anwalt, der am Wohnsitz des Mandanten ansässig ist und den "Verkehr", also den Kontakt mit dem Mandanten aufrechterhält, während der eigentliche Prozessbevollmächtigte diesen vor Gericht vertritt. Der Hintergrund: Früher durfte nicht jeder Anwalt ohne weiteres vor jedem Gericht auftreten. Seit einer Gesetzesänderung von 2007 dürfen Anwälte mit ihrer Zulassung bundesweit vor allen Gerichten auftreten. Ausnahme ist der Bundesgerichtshof, bei dem für Zivilverfahren eine besondere Zulassung erforderlich ist, die sogenannte Singularzulassung.
Heute kommt ein Verkehrsanwalt oft zum Einsatz, wenn ein Verfahren zur Revision beim Bundesgerichtshof anhängig ist. Denn: Der Anwalt, der den Mandanten in den niedrigeren Instanzen vertreten hat, hat meist keine BGH-Zulassung. Ein Anwalt mit BGH-Zulassung wird dann zur Prozessführung und Vertretung des Mandanten vor dem Bundesgerichtshof bevollmächtigt, während der bisherige Anwalt am Wohnsitz des Mandanten die Rolle des Verkehrsanwalts übernimmt und den Kontakt zwischen Prozessbevollmächtigtem und Mandanten aufrecht erhält. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz enthält besondere Regelungen für die Gebühren des Verkehrsanwalts.
Leistet ein Terminsvertreter auch wirklich gute Arbeit?
Besonders wichtig ist natürlich die Motivation des Terminsvertreters. Dabei spielt es eine große Rolle, dass dieser vor seinem Heimatgericht tätig wird. Hier ist er bekannt, und hier hat er einen Ruf bei Richtern und Kollegen zu verteidigen. Natürlich erzielt er zusätzliches Einkommen durch die Vertretung. Obendrein kann er mehr Fälle bearbeiten, die er für den Status eines Fachanwalts nachweisen muss. All dies trägt dazu bei, dass Terminsvertretungen sehr begehrt sind und dass Rechtsanwälte hochmotiviert sind, hier erfolgreich für ihre Kollegen tätig zu werden.
Wie muss der Vertreter bevollmächtigt sein?
Möchten Sie als Prozessbevollmächtigter einen Terminsvertreter beauftragen, ist eine Bevollmächtigung erforderlich. Große formale Vorgaben sind dabei nicht einzuhalten. Wichtig ist es jedoch, die Vollmacht personen- und sachgebunden zu formulieren. Der Anwaltskollege sollte also namentlich benannt werden und auch der Fall und der wahrzunehmende Gerichtstermin sollten erwähnt werden.
Wie haftet der Terminsvertreter?
Dies hängt davon ab, wer den Terminsvertreter beauftragt. Beauftragen Sie als Haupt-Prozessbevollmächtigter einen Terminsvertreter, werden Sie zu dessen Auftraggeber. Er ist bei der Prozessführung vor Gericht an Ihre Weisungen gebunden. Ein Mandatsverhältnis zwischen dem Terminsvertreter und dem Mandanten existiert nicht. Gegenüber dem Mandanten haften Sie als der Prozessbevollmächtigte allein.
Allerdings ist eine Ausnahme denkbar: Nimmt der Mandant persönlich an der Verhandlung teil und wird dabei ein Vergleich geschlossen, der mit Ihnen nicht abgesprochen war, kann es zu einer Haftung des Terminsvertreters kommen - gegenüber Ihnen und gegenüber dem Mandanten. Terminsvertreter bleiben daher auf der sicheren Seite, wenn sie die Verhandlung im Zweifelsfalle unterbrechen und sich telefonisch mit dem Prozessbevollmächtigten verständigen.
Wurde der Terminsvertreter vom Mandanten beauftragt bzw. in dessen Namen, entsteht ein eigenes Mandatsverhältnis. Hier haftet der Vertreter dann gegenüber dem Mandanten.
Wie findet man einen guten Terminsvertreter?
Heute braucht niemand mehr Telefonbücher zu wälzen, um einen Terminsvertreter zu finden. Ein Online-Portal wie fixthedate.de hilft bei der Suche. Hier können Sie als Prozessbevollmächtigter einen Termin ausschreiben. Bestimmen Sie einen Festpreis oder lassen Sie den Terminsvertreter ein Angebot abgeben. Rechtsanwälte, die sich für das jeweilige Rechtsgebiet und den Gerichtsort im Portal registriert haben, werden nun per E-Mail von Ihrer Ausschreibung benachrichtigt. Sie können sich nun darauf bewerben. Wurde kein Festpreis festgelegt, müssen sie ein Angebot abgeben. Als Ausschreibender werden Sie bald unter "Meine Ausschreibungen" Ihre Bewerberliste finden. Informieren Sie sich über die Bewerber, prüfen Sie in Ruhe deren Bewertungen und treffen Sie dann Ihre Wahl. Um eine Bewerbung anzunehmen, reicht ein Klick auf den entsprechenden Button. Nun können Sie über das Portal "Direkt-Nachrichten" austauschen und die Einzelheiten des Auftrags besprechen.
Terminsvertretung - wichtige Unterstützung vor Gericht
Wie Sie sehen, spielt der Terminsvertreter eine wichtige Rolle. Ohne ihn wäre es oft nicht möglich, Verfahren anzunehmen, die auswärtige Gerichtsverhandlungen erfordern - schon aus Zeitgründen. Und die Tätigkeit als Terminsvertreter hat für Juristen ebenfalls viele Vorteile. Im Ganzen: Eine echte Win-win-Situation.